Informationen zur Finanzierung und Kosten
Aufnahme in unsere Kurzzeitpflegeeinrichtung finden erwachsene Menschen, die pflegebedürftig (Pflegegrad 2-5) sind und häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann. Dies gilt für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung des Pflegebedürftigen oder in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.
Der Anspruch auf Kurzzeitpflegeleistungen nach §42 SGB XI ggü. der Pflegeversicherung ist auf längstens 8 Wochen pro Kalenderjahr beschränkt.
Die Pflegekasse übernimmt auf Antrag die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einen Gesamtbetrag von 1.774€ pro Kalenderjahr. Der Antrag auf Kostenübernahme der Pflegekosten für die Kurzzeitpflege, ist vor Beginn des Aufenthaltes in der Kurzzeitpflegeeinrichtung durch den Pflegebedürftigen bzw. seine Angehörigen bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen.
Der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege kann um bis zu 1.612€ aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitten der Verhinderungspflege nach §39 SGB XI auf insgesamt 3.386€ pro Kalenderjahr erhöht werden. Der Antrag auf Leistungsumwandlung für die Kurzzeitpflege, ist vor Beginn des Aufenthaltes in der Kurzzeitpflegeeinrichtung durch den Pflegebedürftigen bzw. seine Angehörigen bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen.
Die Finanzierung von Kurzzeitpflegeplätzen kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Oftmals kommen dabei eine Kombination aus Eigenmitteln, Leistungen der Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Sozialhilfeleistungen in Betracht. Die Pflegeversicherung trägt bei einem anerkannten Pflegegrad (ab PG2), einen Teil der entstehenden Kosten, für die Unterbringung in der Kurzzeitpflege.
Zusätzlich können Sozialhilfeleistungen in Betracht gezogen werden, wenn die vorhandenen Mittel nicht ausreichen. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die individuellen Finanzierungsmöglichkeiten und Unterstützungsangebote zu informieren, um eine optimale Pflegeversorgung sicherzustellen. Gerne unterstützen wir Sie bei dem Thema.
Preisliste für Thiem-Care Kurzzeitpflegeeinrichtung ab dem 01.03.2024